EU-Förderung verstehen und erfolgreich Anträge stellen

Christine Gediga • Sept. 05, 2019
Die EU Förderung erscheint manchmal wie ein Dschungel: Was genau fördert die EU eigentlich und wie stelle ich erfolgreich einen Antrag? 
Für die EU_Förderung lassen sich drei zentrale Förderziele identifizieren:
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von SPO und Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten,
  • Kooperationen von EU-SPO und -Unternehmen mit SPO und Unternehmen in Staaten außerhalb der EU,
  • Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in allen Regionen der EU.
Danach richten sich auch die EU-Förderprogramme. 
So fördern die „Brüsseler Aktionsprogramme“ mit Förderprogrammen wie LIFE, Horizon 2020, Erasmus+ Kreatives Europa etc. vorrangig grenzüberschreitende Projekte innerhalb der EU-Staaten. Hierbei ist es wichtig, dass mind. 3 Partnerorganisationen aus 3 Staaten zusammenarbeiten. Antragssprache ist Englisch - in Ausnahmefällen auch Deutsch, und es gibt überwiegend Wettbewerbs-Ausschreibungen, bei denen die Regeln und Vorgaben für alle Länder gleich sind.
Für das zweite Förderziel, die Zusammenarbeit von Staaten innerhalb und außerhalb der EU gibt es das Programm „EU als globaler Akteur - Außenhilfe-Instrumente“ mit Europäischem Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Entwicklungszusammenarbeit etc.. Gefördert werden hier grenzüberschreitende Projekte von Kooperationspartnern außerhalb der EU und in Drittstaaten. Auch hier laufen die Anträge in der Regel über Wettbewerbs-Ausschreibungen, und Anträge werden in Brüssel in Englisch gestellt.
Entwicklungsprogramme wie der ESF (Europäische Sozialfonds) oder der ELER (Europäische Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) etc. gehören dem Programm „Nationale Förderfonds“ an. Entscheidender Unterschied zu den beiden anderen Programmen ist, dass die Förderung dezentral, also in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten stattfindet. Die Förderausschreibungen können lokal, regional und national sein. Es ist die Förderung von einzelnen Unternehmen und SPO möglich, daneben werden aber auch Kooperationsprojekte gefördert. Die Anträge werden in der jeweiligen Landessprache gestellt.
Bevor Sie also einen Antrag stellen, prüfen Sie genau, zu welchem der drei Programmbereiche ihr Projekt passt, denn auch in der neuen Förderperiode ändern sich diese Bereiche nicht.
Ganz im Gegenteil: Es zeichnet sich ab, dass in der neuen Förderperiode ab 2021 die EU-Aktionsprogramme weiter an Bedeutung gewinnen. Um hier im Wettbewerb mit den anderen EU-Staaten zu bestehen und erfolgreich Anträge zu stellen, sind vor allem drei Faktoren entscheidend:
  • eine innovative Projektidee,
  • die Möglichkeit, diese auch professionell umzusetzen,
  • die richtigen Partner.
Eine gute Projektidee passt inhaltlich möglichst perfekt zur Ausschreibung, ist neu bzw. innovativ - und evtl. modellhaft - und ist nicht auf die Ausschreibung hin angelegt. Die Förderung ist demnach wichtig, aber nicht das Hauptziel. Hauptziel ist das Projekt, das alle in der SPO gleichermaßen wollen. Denn Sie müssen im Antrag nachweisen, dass Sie das Projekt professionell umsetzen können und es auch nachhaltig, also nach der Förderung durch die EU, wirkt. Projekt- und Finanzmanagement sind hier also besonders wichtig.
Der dritte Faktor sind die richtigen internationalen Partner, die Sie nachweisen müssen. Wählen Sie daher mit Bedacht aus, denn jeder Partner sollte für das Projekt auch wirklich entscheidend sein und mit seinen Fähigkeiten maßgeblich zum Gelingen beitragen.
Dies gilt auch für die Programme des Nationalen Förderfonds wie ESF oder EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung), auch wenn hier die Partner keine so große Rolle spielen.
Beim EFRE ändert sich 2021 hauptsächlich inhaltlich etwas, denn die Mittel für „nachhaltige Stadtentwicklung“ sollen steigen. Innovation, Digitalisierung und wirtschaftlicher Wandel, ein CO2-freies, mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen stärker vernetztes Europa sowie Bildung, Inklusion und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und medizinischen Versorgung in vielen Gebieten stehen zudem im Vordergrund. Mehr dazu unter: https://www.emcra.eu/service/die-neue-eu-foerderperiode-ab-2021/.
unternehmensWert:Mensch (uWM) wird verlängert

Das EU-Programm unternehmensWert:Mensch (uWM) wird verlängert: bis 30. Juni 2022. Denn das Interesse ist groß und knapp 90 % der interessierten Organisationen und Unternehmen haben bereits eine Förderzusage erhalten.

Digitalisierung und Wandel meistern mit „unternehmensWert:Mensch“
Viele Social Profit Organisationen (SPO) sehen sich heute den gleichen Herausforderungen und Fragen gegenüber wie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe beim Personal, Nachwuchsmangel und Finden und Binden von Fachkräften.
Zudem schwebt immer wieder der Begriff „Digitalisierung“ in der Luft und verbreitet Unsicherheit. Wie sieht diese Digitalisierung überhaupt aus? Kostet es womöglich meinen Arbeitsplatz, wenn alles der Computer übernimmt? Und wie mache ich als Führungskraft meinen Mitarbeiter*innen die neuen Technologien „schmachkhaft“? 
Hier bietet das Förder-Programm „unternehmensWert:Mensch“ (uWM) des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit der EU als ESF-Förderung (Europäischer Sozialfonds) eine Lösung: Profis aus der Wirtschaft beraten Sie individuell und helfen dabei, den digitalen Umbruch mitarbeiterorientiert und strategisch zu planen und umzusetzen. Welche Prozesse müssen umgestellt und neu bzw. anders organisiert werden? Wie und wo können die Kolleg*innen weitergebildet und qualifiziert werden? Wie wirkt sich ein solcher Umstellungsprozess auf die Teams aus? u. v. m.
Das Programm ist zwar für KMU entwickelt worden, aber auch SPO können gefördert werden. Je nach Größe der Organisation werden zwischen 50 und 80 % der Kosten übernommen. Voraussetzung für eine Förderung der SPO ist es, dass Sie wirtschaftlich arbeiten, d. h. für Dienstleistungen und oder Produkte im sozialen Bereich Entgelte vereinnahmen (Wenn Sie z. B. als Nachbarschaftshilfe eine Sozialstation oder Tagespflege betreiben und dafür Gebühren erheben, oder als gGmbH etc. sind sie förderfähig.). Außerdem darf der Gemeinde- oder Landesanteil an Ihrer SPO nicht mehr als 25 % betragen.
Ausführliche Infos erhalten Sie auch im Faltblatt für uWM Gut beraten in die Zukunft oder auf der Homepage des Programms uWM.
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, wenden Sie sich am besten an eine der Erstberatungsstellen im Bundesgebiet.
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